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alternovum Ausgabe 2/2019

Streit um den Personaleinsatz in der Pflege in den Nachtstunden

Mit Innovationen vor Gericht. - Ein Kommentar von Prof. Dr. Thomas Klie.

Freiburg/Unterhaching, 29. August 2019

Neben dem Wohnkomfort, neben distinguiertem Lebensstil und kompetenter fachlicher Begleitung ist ein wesentliches Motiv, in ein Wohnstift zu ziehen, rund um die Uhr möglichst viel Sicherheit zu erfahren. Zu den sicherheitsstiftenden Angeboten gehören in Wohnstiften auch die nächtliche Rufbereitschaft und das Versprechen, im Bedarfsfall auch nachts pflegerisch gut versorgt zu sein. 

Selbstverständlich ist die nächtliche Präsenz von Fachkräften in Pflegeheimen. Hier kennen die Landesheimgesetze dezidierte Anforderungen: Stets muss eine Fachkraft anwesend sein, pflegerische Assistenz gilt es schnell verfügbar zu machen, wenn der Bedarf besteht: etwa beim Toilettengang. KWA-Stifte, die auch über eine vollstationäre Pflegeabteilung verfügen, versuchen, Sicherheit im Pflege-Wohnbereich mit Sicherheitsversprechen in den Wohnstiften zu verbinden. Das gelingt seit 30 Jahren. Dafür steht KWA: „Egal, ob Sie im Appartement oder im Wohnbereich Pflege leben: Für Sie ist gesorgt.“ 

Nun unterfallen in den meisten Bundesländern Wohnstifte nicht mehr den heimrechtlichen Regelungen. Die Pflegeheime werden mit allein auf sie bezogenen Anforderungen konfrontiert, das führt bisweilen zu völlig bizarren Auflagen. So darf etwa offiziell der Nachtdienst im KWA Hanns-Seidel-Haus in Ottobrunn, obwohl genug Zeit gegeben ist und obwohl Appartements und Pflegebereich in einem Haus verortet sind, nicht im Appartement auf nächtliche Notrufe reagieren oder seine Touren machen, so dies erforderlich ist. Ein eigener Pflegedienst müsse dafür beauftragt werden, so die Heimaufsicht in Bayern.

Bemühungen, auch mit Hilfe des Staatsministeriums zu einer flexibleren Lösung zu kommen, sind bisher gescheitert. Jetzt wird in einem Mediationsverfahren vor dem Verwaltungsgericht ein Ausweg gesucht. 

Das, was KWA auszeichnet, was KWA in der Kombination von Wohnstift und Wohnbereich Pflege an vielen Standorten bietet, ruft gerade danach, integrierte und effiziente Konzepte des Personaleinsatzes zu realisieren.Das, was nach den Vorstellungen der Heimaufsicht in der Nacht an Personal eingesetzt werden muss, fehlt am Tag: Der Personalschlüssel erhöht sich ja nicht, wenn die Heimaufsicht hohe Anforderungen an die nächtliche Präsenz stellt.

Und vielerorts entwickeln sich die KWA-Wohnstifte mit ihren Pflegeeinheiten zu örtlichen Kompetenzzentren für die Pflege und übernehmen auch die Versorgung für Menschen in ihrem eigenen Haushalt – mithilfe des ambulanten Pflegedienstes von KWA. Genau das ist es, was heute von modernen, auf den örtlichen Bedarf ausgerichteten Pflegeeinrichtungen, als 5. Generation von Pflegeheimen bezeichnet, leisten sollen. 

Wir haben in Deutschland wenig Personal, wir steuern auf einen dramatischen Pflegenotstand zu. Viele auf Pflege angewiesene Menschen sind zu Hause unversorgt. Ohne Einschränkungen der Sicherheit der Bewohner in den Wohnstiften, das wurde ausführlich und pflegewissenschaftlich analysiert, lassen sich moderne Konzepte, für die KWA steht, realisieren. Kostengünstig, effizient und ohne in der Nacht häufig zu beklagende Zeiten der Untätigkeit von Pflegekräften. Die Heimaufsicht hindert sie an sinnvollen Aufgaben der Rufbereitschaft für den Appartementbereich.

Schon viele Bemühungen hat KWA unternommen, um starre Regelungen im Pflegeversicherungsrecht in verantwortlicher Weise zu flexibilisieren. Bis in die Konzertierte Aktion Pflege haben die Bemühungen hineingewirkt, die Zusammenarbeit von Pflege und Assistenzdienst zu ermöglichen, wie in Bad Nauheim konzeptionell vorbereitet. 

Neue Wege im Angebot der notwendigen und häufig gefragten, aber vielfach nicht vorhandenen Kurzzeitpflege werden in Aalen gegangen. Die Integration von Kindertagesstätte in ein Pflegeheim: Auch hier geht KWA innovative Wege. Mit Blick auf die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte ist eine verantwortliche Innovationskultur gefragt.

Manchmal braucht man die Gerichte, um Innovation zu ermöglichen, in jedem Fall braucht man hohe Fachlichkeit und Durchhaltevermögen. 

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