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KWA Luise-Kiesselbach-Haus Versorgungsplanung
alternovum Ausgabe 1/2020

Wir achten den Willen und die Wünsche

Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132 g Abs. 3 SGB V. - Ein Beitrag von Ursula Sohmen.

München, 11. März 2020

Medizinischer Fortschritt ermöglicht vielfach eine Verbesserung der Lebensqualität bis ins hohe Alter. Damit auch in einer fortgeschrittenen Lebensphase der Wille des Betroffenen bei der gesundheitlichen Versorgung und Betreuung Berücksichtigung findet, sollten frühzeitig Wünsche, Vorstellungen und Möglichkeiten kommuniziert werden. Für Angehörige, Betreuende und Ärzte gibt eine Versorgungsplanung im Falle eines Falles Handlungssicherheit und hilft in vielen Situationen Gewissenskonflikte zu verringern. Vor allem ermöglicht eine entsprechende Vorsorge, gemäß den Wünschen und Bedürfnissen des Betroffenen zu handeln. 

Der Gesetzgeber hat hierzu 2019 mit der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ durch § 132g SGB V eine Leistung geschaffen, die dem Betroffenen durch fachlich fundierte und umfangreiche Beratung eine Entscheidungsfindung ermöglicht, wie die medizinische und pflegerische Versorgung nach seinen Wünschen gestaltet werden soll. 

Um eine Versorgung im Sinne des Bewohners zu gewährleisten, hat das KWA Luise-Kiesselbach-Haus mit dem Spitzenverband der Krankenkassen GKV einen Vertrag abgeschlossen. Die Kosten für die Beratungsgespräche werden somit von den jeweiligen Krankenkassen übernommen. Zwei Mitarbeiterinnen des Hauses haben die geforderte Zusatzqualifikation Beratungskompetenz gemäß § 132g SGB V erworben.

Damit nach dem Willen des Bewohners eine selbstbestimmte, auch im Sinne einer assistierten Autonomie gestaltete, Begleitung und Pflege in dieser Lebensphase möglich wird, erhält der oder die Betroffene unter Berücksichtigung des biographischen Hintergrundes ein Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen sowie psychosozialen und seelsorgerischen Versorgung. Angehörige und sonstige Bezugspersonen sind häufig wichtige Ansprechpartner, die in der Regel in das Beratungsgespräch mit eingebunden werden. Informationen zu rechtlichen Vorsorgeinstrumenten wie Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sind ebenfalls fester Bestandteil der Gespräche. Um medizinische Maßnahmen sowie mögliche Notfallsituationen im Bedarfsfall ausführlich zu erläutern, wird der Hausarzt hinzugezogen. Er berät ebenfalls über die medizinischen Möglichkeiten und die Bereuungspräferenzen. Gemeinsam mit dem Bewohner werden die Entscheidungen im Behandlungsentscheid festlegt. 

In komplexen Situationen können für eine weitere Beratung und Mitbegleitung von Palliativpatienten Hospizmitarbeiter hinzugezogen werden. Seit vielen Jahren ist hier der Christophorus Hospiz Verein für das Luise-Kiesselbach-Haus ein kompetenter Kooperationspartner. 

Bereits 2015 hat KWA Kuratorium Wohnen im Alter ein Rahmenkonzept Palliative Care erarbeitet, das Grundlage für die Begleitung und Pflege der Bewohner in dieser schweren Lebensphase ist. Dabei bezieht sich das Handeln immer auf die Förderung der individuellen Lebensqualität. Nicht das pflegerisch und medizinisch machbare ist der Maßstab, sondern die aufgrund von Informationen und Beratung getroffenen individuellen Entscheidungen. 

Wünschenswert ist ein möglichst frühzeitiges Festhaltens des Willens des Betroffenen, damit auch für den Fall einer eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit am Lebensende eine Umsetzung möglich ist. Die Erfahrung zeigt, dass es für die Betroffenen hilfreich ist, mit Angehörigen und Betreuenden offen über die eigenen Wahrnehmungen und Wünsche für das Lebensende, ein sonst oftmals tabubehaftetes Thema, sprechen zu können. 
 

Für Angehörige, Betreuende und Ärzte gibt eine Versorgungsplanung im Falle eines Falles Handlungssicherheit und hilft in vielen Situationen Gewissenskonflikte zu verringern.

Ursula Sohmen, Kundenbetreuerin im KWA Luise-Kiesselbach-Haus

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